Conditions générales de vente | Vedettes Sirènes - Grottes Marines de Morgat
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Meereswanderungen VEDETTES SIRENES.
Artikel 1: Reservierungen
Passagiere müssen ihren Ausflug im Voraus buchen.
Jeder besondere Gesundheitszustand muss zum Zeitpunkt der Buchung wie in Artikel 6-2 beschrieben angegeben werden.
Die Schwangere Frauen und Personen mit Behinderungen, körperlichen oder gesundheitlichen Problemen jeder Art, sind verpflichtet, dies bei der Buchung anzugeben.
Es ist ratsam, die Buchung so früh wie möglich vorzunehmen, da die Anzahl der Plätze an Bord des Schiffes begrenzt ist und der Andrang besonders in der Hochsaison groß ist.
Die Gesellschaft akzeptiert Online-Buchungen über ihre Website sirenes.bzh, per Telefon oder direkt in den Verkaufsstellen.
Jede Buchung ohne sofortige Zahlung kann erst nach Übermittlung eines Kreditkartenabdrucks und gültiger Kontaktdaten bestätigt werden.
In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, sein Ticket im Anschluss an diese Buchung unter den in Artikel 4 der vorliegenden Bedingungen genannten Bedingungen zu bezahlen.
Minderjährige Kinder sind nur in Begleitung und unter der Verantwortung ihrer Eltern an Bord zugelassen.
Haustiere sind an Bord erlaubt.
Artikel 2: Fahrpläne, Touren und Preise der Ausflüge.
Das Unternehmen bietet seinen Passagieren im Laufe des Tages mehrere Touren zu unterschiedlichen Preisen an.
Die Uhrzeiten und Rundgänge für die Ausflüge werden von VEDETTES SIRENES festgelegt. Die Website sowie die von VEDETTES SIRENES herausgegebenen Faltblätter, Schilder und Werbeplakate, auf denen die Ausflugsrouten dargestellt werden, stellen kein Vertragsdokument dar. Die darin enthaltenen Informationen sind unverbindlich. Die Programme können Änderungen unterliegen.
Die Fahrpläne und Rundreisen können sich im Laufe der Saison ändern, je nach Wetter, gefühlter Temperatur, Sonnenauf- und -untergang oder Öffnungszeiten der Einrichtungen, die Passagiere im Rahmen der angebotenen Ausflüge aufnehmen können (Hafen, Restaurant usw.).
Wie die Fahrpläne und Touren können sich auch die Preise jederzeit ändern, wenn sich die Umstände ändern oder wenn die wirtschaftlichen Bedingungen (Aufschläge, Treibstoff…) oder die Steuern (Mehrwertsteuer, Hafen- und Benutzungsgebühren) geändert werden.
Die Preise für die Dienstleistungen verstehen sich inklusive aller Steuern und Abgaben (inkl. MwSt.).
Die Passagiere kennen die Fahrpläne, Routen und Preise zum Zeitpunkt ihrer Buchung über die Website oder nach Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen für weitere Informationen.
Allerdings können die zum Zeitpunkt der Buchung angekündigten Abfahrts- und Ankunftszeiten aufgrund jeder Art von Schwierigkeiten, auf die der Kapitän des Schiffes stößt, vorverlegt oder verzögert werden.
Außerdem können die Wetterbedingungen den Schiffskapitän dazu zwingen, die ursprünglich geplante Route des Ausflugs zu ändern.
In diesem Fall wird der Preis für den Ausflug angepasst.
In jedem Fall werden die Passagiere über jede Änderung des Fahrplans, der Tarife oder der Touren informiert.
Eine solche Änderung rechtfertigt in keinem Fall die Zahlung jeder Art von Entschädigung an die Passagiere.
Der Beförderer behält sich das Recht vor, nach dem Ermessen des Kapitäns und aus Gründen, die mit der Schifffahrt zusammenhängen, andere als die vorgesehenen Zwischenstopps einzulegen oder die ursprüngliche Route zu ändern. Dem Kapitän ist es erlaubt, Schiffe abzuschleppen, in jeder Situation Hilfe zu leisten, Schiffe umzuleiten, alle Rettungen und Umladungen vorzunehmen. Weder der Kapitän noch das Unternehmen haften für Umleitungen, Änderungen, Unterbrechungen der Dienste oder Verzögerungen bei Abfahrten und Ankünften des Schiffes oder für nicht übereinstimmende Ankünfte, Abfahrten oder Anschlüsse von Schiffen und Flugzeugen und Zügen.
Artikel 3: Stornierung
3.1- Stornierung durch die Gesellschaft
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, einen Ausflug ohne Vorankündigung oder Entschädigung zu stornieren, wenn die Mindestanzahl der Passagiere nicht erreicht wurde, im Falle höherer Gewalt, unvorhergesehener Ereignisse, schlechter Wetterbedingungen, Havarien, jeder Art von Fehlfunktion, aus Sicherheitsgründen oder aus jedem anderen legitimen Grund.
Nur der Kapitän des Schiffes ist befugt zu beurteilen, ob die Wetterbedingungen die Durchführung des Ausflugs erlauben oder nicht, und zwar immer mit dem Ziel, den Passagieren einen Besuch unter den bestmöglichen Bedingungen zu ermöglichen.
Sollte die Abfahrt des Schiffes durch eines dieser außergewöhnlichen Ereignisse verhindert oder verzögert werden, übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung für die Kosten und direkten oder indirekten Schäden, die den Passagieren entstehen.
Das Unternehmen verpflichtet sich, die Passagiere zu benachrichtigen, sobald sie Kenntnis von irgendwelchen Schwierigkeiten hat, die die Durchführung des Ausflugs verändern oder verhindern.
Das Unternehmen wird sich bemühen, den Passagieren eine Alternative anzubieten, insbesondere die Verschiebung des Ausflugs, je nach Verfügbarkeit der Gesellschaft, ohne dass diese irgendeine Entschädigung, Rückerstattung oder Vergütung verlangen können.
Wird keine alternative Lösung angeboten oder akzeptiert, können die Passagiere die Rückerstattung des gesamten Ticketpreises vom Unternehmen verlangen.
Die Rückerstattungen erfolgen mit derselben Zahlungsmethode, die der Fluggast bei der Buchung verwendet hat.
3.2- Stornierung durch den Passagier
Der Passagier hat die Möglichkeit, seine Buchung aus jedem Grund und jederzeit zu stornieren..
Dennoch kann er nur dann eine Rückerstattung erhalten oder von der Zahlung seines Fahrscheins befreit werden, wenn die Stornierung mindestens 24 Stunden vor der Abfahrtszeit des Ausflugs erfolgt.
Andernfalls ist der Fahrgast verpflichtet, seinen Fahrschein in voller Höhe zu bezahlen, und das Unternehmen ist zu keiner Rückerstattung oder Entschädigung verpflichtet.
3.3-Stornierung Gruppe
Eine Gruppe hat die Möglichkeit, ihre Buchung aus jedem Grund und jederzeit zu stornieren.
Dennoch kann er nur dann eine Rückerstattung erhalten oder von der Zahlung seines Fahrscheins befreit werden, wenn die Stornierung mindestens 24 Stunden vor der Abfahrtszeit des Ausflugs erfolgt.
Andernfalls ist der Passagier verpflichtet, den gesamten Fahrpreis zu bezahlen, und das Unternehmen ist nicht zu einer Rückerstattung oder Entschädigung verpflichtet.
Artikel 4: Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung des Fahrscheins erfolgt zum Zeitpunkt der Buchung.
Das Unternehmen akzeptiert die Zahlung per E-Transaktion, Bankkarte, Schecks, ANCV-Ferienschecks oder in bar.
Die Passagiere können ihr Ticket direkt online auf der Website der Gesellschaft oder am Hauptfahrkartenschalter im Hafen von MORGAT während der Öffnungszeiten bezahlen.
Zum Zeitpunkt der Buchung ist eine gültige elektronische Adresse (E-Mail) erforderlich, damit Sie Ihren entmaterialisierten Fahrschein erhalten. Die Gültigkeit der E-Mail-Adresse liegt in der Verantwortung des Kunden.
Die Fahrscheine werden nur gegen vollständige Bezahlung ausgestellt.
Auf Ferienschecks wird kein Wechselgeld herausgegeben.
Artikel 5: Gültigkeit und Unübertragbarkeit der Fahrscheine
Die Fahrscheine sind für die Saison des laufenden Jahres gültig.
Sie sind nicht übertragbar.
Artikel 6: Einsteigen und Aussteigen
6.1- Bedingungen für das Einsteigen
Passagiere ohne Fahrschein müssen sich 1 Stunde vor der Abfahrt an der Verkaufsstelle melden. 15 Minuten vorher im Einstiegsbereich für diejenigen, die mit ihrem elektronischen Fahrschein ausgestattet sind.
Verspätungen werden von der Gesellschaft nicht akzeptiert.
Im Falle einer Verspätung hat der Passagier, auch wenn er einen Fahrschein besitzt, keine Ansprüche gegen das Unternehmen, wenn er nicht an Bord gehen kann.
Das Ein- und Aussteigen der Passagiere erfolgt in Anwesenheit des Kapitäns, der seine Passagiere dirigiert und ihnen sagt, wie sie an und von Bord gehen sollen.
Nur Passagiere, die ihren Platz reserviert haben und einen gültigen Fahrschein vorweisen können, sind berechtigt, an Bord zu gehen.
Der Fahrschein muss vom Passagier während der gesamten Reisedauer in einwandfreiem Zustand aufbewahrt werden.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Einschiffung eines Passagiers oder einer Gruppe von Passagieren zu verweigern, die ohne Reservierung oder ohne Fahrschein zur Einschiffung erscheinen.
Der Kapitän ist unter anderem befugt, die Einschiffung von Personen zu verweigern, deren körperliche oder geistige Verfassung es ihnen nicht erlaubt, den Ausflug zu unternehmen, oder von Personen, die Drogen, Halluzinogene oder Alkohol zu sich genommen haben, wodurch ihr Verhalten für andere Passagiere gefährlich wird. In allen oben aufgeführten Fällen hat der Passagier nicht das Recht, sich der Haftung für Schäden an seiner eigenen Person, am Schiff, an Eigentum und Ausrüstung, an Dritten sowie am Eigentum Dritter zu entziehen.
6.2-Gesundheitszustand der Passagiere
Jeder besondere Gesundheitszustand muss zum Zeitpunkt der Buchung angegeben werden.
Außerdem müssen alle Passagiere mit einer Behinderung, einem nachgewiesenen Gesundheitsproblem oder körperlichen Bedingungen, die mit der angebotenen Fahrt unvereinbar sind (schwangere Frauen, Passagiere mit Rückenproblemen, Personen mit eingeschränkter Mobilität, schweren Behinderungen oder hohem Herzschlag usw.), dies dem Unternehmen zum Zeitpunkt der Buchung mitteilen, wie in Artikel 1 beschrieben.
Wird die Meldung zum Zeitpunkt der Buchung unterlassen, kann der Kapitän Passagieren, deren Gesundheitszustand nicht mit dem Ausflug vereinbar ist, die Einschiffung verweigern, ohne dass vom Passagier eine Rückerstattung oder Entschädigung jeglicher Art verlangt werden kann.
Der Kapitän ist nicht verpflichtet, einen Passagier an Bord zu nehmen, der seinen Zustand unter diesen Bedingungen nicht erwähnt hat.
Dieser Passagier ist dennoch verpflichtet, seinen Fahrschein zu bezahlen, und es kann keine Rückerstattung oder Entschädigung geleistet werden.
Außerdem ist der Kapitän berechtigt, die Einschiffung des Passagiers zu verweigern, wenn er der Meinung ist, dass der Gesundheitszustand oder die körperlichen Voraussetzungen des Passagiers, der sich ordnungsgemäß gemeldet hat, aufgrund der Wetterbedingungen des Tages nicht mit der Fahrt vereinbar sind.
In diesem Fall wird dem Passagier der volle Betrag zurückerstattet.
6.3-Barrierefreiheit
Dieser Schiffstyp ist nicht kompatibel mit der Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder schweren körperlichen Behinderungen. Falls bei der Buchung nicht angegeben, hat der Kapitän unter anderem die Befugnis, Passagieren, deren Behinderung nicht mit dem Ausflug vereinbar ist, die Einschiffung zu verweigern, ohne dass eine Rückerstattung oder Entschädigung jeglicher Art, wie in Artikel 6.2 definiert, gefordert werden kann.
Fahrräder, Kinderwagen, Buggys, selbst wenn sie zusammengeklappt sind, Motorradausrüstungen oder andere zu sperrige Materialien sind an Bord nicht erlaubt und dürfen nicht eingeschifft werden.
Artikel 7: Sicherheitshinweise und Haftung
Der Kapitän ist alleiniger Herrscher an Bord seines Schiffes und informiert die Passagiere über die zu beachtenden Sicherheitsvorschriften.
Die Passagiere sind verpflichtet, während der Fahrt auf ihren Sitzen zu bleiben.
Sie dürfen sich an Bord des Schiffes nur mit Erlaubnis des Kapitäns bewegen. Zigaretten, auch elektronische, sind an Bord des Schiffes verboten.
Minderjährige sind an Bord erlaubt, wenn sie von ihren Eltern begleitet werden und unter deren Aufsicht und voller Verantwortung bleiben..
Tiere sind an Bord erlaubt, jedoch nur bis zu 3 pro Schiff und mit einem Höchstgewicht von 25 kg.
Die Passagiere verpflichten sich in jedem Fall, die von der Gesellschaft VEDETTES SIRENES an Bord der Schiffe aufgestellten Regeln zu befolgen und sich den Anordnungen des Kapitäns zu fügen.
Im Falle eines Unfalls, der damit zusammenhängt, dass die Passagiere die Sicherheitsvorschriften nicht einhalten, haftet die Gesellschaft nicht für Schäden, die entstehen könnten.
Passagiere sind verpflichtet, ihre persönlichen Gegenstände bei sich zu behalten.
Die Gesellschaft haftet nicht für Gegenstände an Bord,, die Beschädigung von persönlichem Eigentum und persönlichen Effekten (Schmuck, Edelmetalle, persönliche Papiere und Dokumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte, Mobiltelefone und Brillen. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände wird keine Entschädigung, Rückerstattung oder Vergütung geleistet.
Artikel 8: Baden
Die Gesellschaft VEDETTES SIRENES ist kein Tauch- oder Schnorchelclub.
Dennoch bietet sie während ihrer Privatisierungen Badepausen an.
Das Baden erfolgt unter der Verantwortung eines diplomierten Bademeisters.
Der Kapitän behält sich das Recht vor, eine Badepause aufgrund der Wetterbedingungen abzusagen.
Die Passagiere verpflichten sich in jedem Fall, die von der Gesellschaft VEDETTES SIRENES an Bord der Schiffe aufgestellten Regeln zu befolgen und sich den Anweisungen des Kapitäns zu fügen.
Artikel 9: Zwischenstopps
Es kann vorkommen, dass das Schiff seinen Passagieren auf Ausflügen Zwischenstopps anbietet.
Das Unternehmen ist während dieser Zwischenstopps nicht für die Passagiere und ihre persönlichen Gegenstände verantwortlich.
Während dieser Zwischenstopps werden keine Badeutensilien verliehen.
Das Unternehmen kann nicht für Schwierigkeiten haftbar gemacht werden, auf die Passagiere in Geschäften oder Einrichtungen während eines Zwischenstopps stoßen.
Der Kapitän teilt den Passagieren mit, wann der Zwischenstopp endet und sie zum Schiff zurückkehren.
Die Passagiere müssen sich 5 Minuten vor der vom Kapitän angegebenen Abfahrtszeit am Schiff einfinden.
Passagiere, die aufgrund von Verspätungen nicht an Bord gehen können, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung.
Artikel 10: Vorschriften für das Schiff
Die Schiffe der Gesellschaft VEDETTES SIRENES unterliegen den europäischen Vorschriften für die Beförderung von Passagieren.
Der Kapitän muss über einen Schiffsführerschein verfügen, der nach einer jährlichen Kontrolle erneuert wird und bescheinigt, dass das Schiff den technischen Normen für die Sicherheit von Fahrgastschiffen entspricht (Stabilität, Schwimmfähigkeit, Festigkeit, Brandverhütung und -löschung, Rettungsmittel…).
Der Kapitän verfügt über ein Brevet (Diplom) als Kommandant und Chefmechaniker.
Diese Brevets beinhalten auch einen Erste-Hilfe-Kurs und ein CGO-Zertifikat (Certificate of Operator Radio).
Jeder Seemann muss sich jährlich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, um seine körperliche Eignung zu überprüfen, die von einem Arzt für Seeleute durchgeführt wird.
Eine spezielle Versicherung, die alle Passagiere abdeckt.
Artikel 11: Gruppen, Übereinkommen und Privatisierung. Bedingungen
11.1-Bedingungen
Die Reservierung einer Privatisierung oder einer Gruppenreservierung ist erst dann gültig, wenn der Kunde den Kostenvoranschlag akzeptiert und eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises geleistet hat.
Die Zahlung des Restbetrags muss spätestens eine Stunde vor der Einschiffung erfolgen.
Im Falle einer Stornierung seitens des Kunden bleibt die Anzahlung an das Unternehmen geschuldet und der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung oder auf eine Entschädigung.
Im Falle einer Stornierung durch das Unternehmen unter den in Artikel 3.1 beschriebenen Bedingungen wird dem Kunden der gesamte Betrag zurückerstattet.
11.2-Gruppen und Abkommen
Gruppen werden Vorzugspreise gewährt.
Die Zahlung des Betrags erfolgt gemäß den in Artikel 11.1 beschriebenen Modalitäten.
Für die Rückerstattung gelten die Stornierungsbedingungen des Unternehmens wie in Artikel 3.1. definiert sowie die Stornierungsbedingungen des Kunden wie in Artikel 3.3. definiert.
Im Rahmen von Vereinbarungen oder Abkommen zwischen VEDETTES SIRENES und Partnern können deren Mitglieder oder Kunden von Rabatten profitieren, die von VEDETTES SIRENES gewährt werden.
Bei der Einschiffung müssen die Passagiere Dokumente vorlegen, die den Aufenthalt oder die Mitgliedschaft bei einem unserer Vertragspartner belegen, in diesem Fall wird der Fahrpreis in voller Höhe zum gültigen Tarif fällig, ohne dass ein Anspruch gegenüber VEDETTES SIRENES besteht..
Die Erstellung einer Vereinbarung berechtigt die unterzeichnenden Drittpersonen und Drittorganisationen nicht dazu, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft VEDETTES SIRENES zu ersetzen.
Artikel 12: Reklamationen
Jede Beschwerde gegen die Firma VEDETTES SIRENES muss innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum der Exkursion per Einschreiben mit Rückschein an den Sitz der Firma S.A.R.L. VEDETTES SIRENES 78 Bd de la France Libre, 29160 CROZON gerichtet werden.
